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LBW digital

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Julian Schischunas · Einzelunternehmer · LBW digital · 19348 Perleberg · info@schischunas.de

Stand: Mai 2026

Hinweis zum AnwendungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Sie regeln die Zusammenarbeit zwischen Julian Schischunas, handelnd unter „LBW digital" (nachfolgend „Anbieter"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") im Bereich Software-as-a-Service (SaaS), Hosting, Custom-Software-Entwicklung, Webdesign und damit verbundene Beratungsleistungen.

§ 1Geltungsbereich, Vertragsschluss, Vorrang

(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Anbieters mit seinen Kunden. Sie gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen oder dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter im Einzelfall erneut darauf hinweisen müsste.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, in dieser Eigenschaft zu handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden vom Anbieter nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder in Textform übermittelten Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme kann durch Unterzeichnung, elektronische Signatur (z.B. DocuSign) oder ausdrückliche Bestätigung in Textform erfolgen. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Bindungsfrist beträgt 14 Tage ab Zugang.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen (Mängelanzeige, Rücktritt, Minderung, Kündigung) bedürfen der Schrift- oder Textform.

§ 2Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche

(1) Der Anbieter erbringt Dienst- und Werkleistungen in den folgenden Leistungsbereichen:

  • SaaS-Plattform „LBW digital" — modulare Software-Plattform für Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau), inkl. der Module Kommunikation, Planung & Fuhrpark, LV-Schreibassistent, Pflanzkonzept-Konfigurator und Lieferanten-App;
  • Custom-Software-Entwicklung — maßgeschneiderte Web-Anwendungen, Tools und Konfiguratoren für Bauhandwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung und weitere Branchen;
  • Webdesign & Web-Service — Marketing-Sites, Karriereseiten, Kunden-Portale, Konfiguratoren;
  • Hosting, Wartung, Support — laufender Betrieb ausgelieferter Anwendungen samt Updates, Backups und Monitoring;
  • Beratung, Workshops, Schulungen — strategische und technische Beratung zu Digitalisierung, KI-Integration und Software-Architektur.

(2) Die rechtliche Einordnung als Dienst- oder Werkvertrag richtet sich nach dem konkreten Leistungsinhalt. Laufende SaaS-, Hosting-, Wartungs- und Beratungsleistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht; der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Tätigkeit, nicht den wirtschaftlichen Erfolg. Werkleistungen werden nur dort erbracht, wo dies aus dem Einzelvertrag hervorgeht (insbesondere Custom-Entwicklungs-Projekte mit definiertem Liefergegenstand).

(3) Konkrete Erfolge oder Kennzahlen (z.B. eine bestimmte Anzahl Bewerbungen, Conversions, Umsatzsteigerungen, Lighthouse-Scores) sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht geschuldet. Eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernimmt der Anbieter nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich als „Garantie" bezeichnet ist.

(4) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs („Change Request") bedürfen der Zustimmung in Textform. Mehraufwände werden gemäß jeweils gültigem Stundensatz, ersatzweise nach marktüblichen Sätzen (90 EUR / h zzgl. USt.), abgerechnet.

§ 3SaaS-Plattform & Hosting

(1) Soweit der Anbieter dem Kunden eine SaaS-Plattform oder individuell entwickelte Software über das Internet zur Nutzung bereitstellt, schuldet er die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version sowie den Betrieb der hierfür erforderlichen Server-Infrastruktur in einem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union (vorzugsweise Frankfurt am Main).

(2) Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der gehosteten Anwendungen von 99,5 % im Jahresmittel an, gemessen am produktiven Endpunkt der jeweiligen Anwendung. Ausgenommen von der Verfügbarkeitsmessung sind:

  • Wartungsfenster: geplante Wartungsarbeiten, die mit mindestens 48 Stunden Vorlauf in Textform angekündigt werden, vorzugsweise außerhalb üblicher Geschäftszeiten;
  • Höhere Gewalt sowie Ausfälle der vorgelagerten Internet- und Energieversorgung;
  • Drittanbieter-Ausfälle (Hosting-Provider, DNS, CDN, KI-API), soweit der Anbieter den Drittanbieter mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt hat;
  • Vom Kunden zu vertretende Störungen (z.B. fehlerhafte Konfiguration, Lastspitzen oberhalb des vereinbarten Volumens, Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen).

(3) Datensicherung. Der Anbieter erstellt tägliche, automatisierte Datensicherungen der gehosteten Anwendungen mit einer Vorhaltezeit von mindestens 30 Tagen. Datensicherungen werden räumlich getrennt vom Produktivsystem gespeichert. Eine individuelle Wiederherstellung einzelner Datensätze auf Wunsch des Kunden erfolgt nach Aufwand.

(4) Sicherheit. Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der gehosteten Daten (TLS-Verschlüsselung in Transit, Verschlüsselung at Rest, Multi-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugriffe, Logging, Monitoring). Sicherheitsupdates werden zeitnah eingespielt; bei kritischen Schwachstellen (CVSS >= 9,0) innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, soweit technisch möglich.

(5) Datenexport bei Vertragsende. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Export seiner produktiven Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z.B. JSON, CSV, SQL-Dump). Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten 30 Tage zur Abholung bereitgestellt; danach werden sie unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(6) Hosting-Gebühr als Sicherstellung des Betriebs. Die laufende monatliche Hosting- und Wartungsgebühr deckt ausschließlich folgende Leistungen ab: Bereitstellung der Server-Infrastruktur, Datensicherung, Sicherheitsupdates, Monitoring, Behebung von durch den Anbieter zu vertretenden Störungen sowie regelmäßige minor-Updates der Anwendung. Nicht enthalten sind: Weiterentwicklungen, neue Features, individuelle Schulungen, sowie Aufwände, die durch Verschulden des Kunden oder Dritter verursacht werden — diese werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, im Falle erheblichen Zahlungsverzugs des Kunden den Zugriff auf gehostete Anwendungen mit angemessener Vorankündigung in Textform vorübergehend bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen. Datenverlust hieraus ist ausgeschlossen, da Backups während der Sperrung weiter vorgehalten werden.

§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche zur Leistungserbringung benötigten Informationen, Materialien, Inhalte, Zugänge, Daten, Logos, Texte, Markenrechte und sonstigen Arbeitsmaterialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Mitwirkungspflichten sind echte Hauptpflichten.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind angeforderte Informationen und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen ab Anforderung zu erteilen. Bei zeitkritischen Bestandteilen (Live- Schaltung, dringende Bug-Fixes) verkürzt sich diese Frist auf 2 Werktage.

(3) Der Kunde versichert, zur Bereitstellung der Arbeitsmaterialien berechtigt zu sein und mit der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Eine eigenständige rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte (insbesondere bezüglich Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Antidiskriminierungsrecht) führt der Anbieter nicht durch.

(4) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Wechselt dieser, ist der Anbieter unverzüglich in Textform zu informieren.

(5) Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen Mitwirkungspflichten berechtigen den Anbieter, die Leistungserbringung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht auszusetzen sowie nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Während einer Aussetzung wegen ausstehender Mitwirkung bleibt die laufende vereinbarte Monats-Vergütung in vollem Umfang fällig; durch verzögerte Mitwirkung verursachter Mehraufwand wird zusätzlich nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.

§ 5Vergütung, Fälligkeit, Verzug

(1) Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Fälligkeit. Soweit nicht abweichend vereinbart:

  • Custom-Entwicklungs-Projekte mit definiertem Liefergegenstand: 40 % Vorauszahlung bei Vertragsschluss, 30 % bei Übergabe MVP, 30 % nach Abnahme der Gesamtleistung;
  • SaaS-Setup-Gebühr bei Vertragsschluss vollständig fällig;
  • Laufende SaaS-/Hosting-Gebühr jeweils am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat im Voraus.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, eine Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR sowie pauschale Mahnkosten von 15,00 EUR je Mahnung berechnet. Weitergehende Schäden bleiben unberührt.

(4) Leistungseinstellung bei Verzug. Im Falle von Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen aus diesem oder anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen. Eine hieraus folgende Nichterreichung von Terminen oder Erfolgs-Parametern stellt keinen Mangel dar.

(5) Reise- und Drittkosten. Fahrtkosten werden mit 0,59 EUR je gefahrenem Kilometer (mindestens 50,00 EUR je Anfahrt) abgerechnet, Übernachtungen nach tatsächlichen Kosten. Drittkosten (Domains, SSL-Zertifikate, Lizenzgebühren, KI-API-Kosten, Stockmaterial) werden 1:1 weiterberechnet, soweit nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten.

(6) Skonto-Abzüge sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

§ 6Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) SaaS- und Hosting-Verträge haben, soweit nicht abweichend vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Eine Erinnerungspflicht des Anbieters an die laufende Frist besteht nicht.

(3) Custom-Entwicklungs-Projekte enden mit Abnahme. Eine ordentliche Kündigung dieser Verträge ist ausgeschlossen; § 648 BGB bleibt unberührt.

(4) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für den Anbieter sind insbesondere:

  • Zahlungsverzug mit zwei Monatsbeträgen;
  • wesentlicher Verstoß gegen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung;
  • Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden;
  • missbräuchliche Nutzung der gehosteten Anwendung (insbesondere für rechtswidrige Inhalte, Spam-Versand, illegales Mining, massenhafte Datenextraktion);
  • schwerwiegende Beleidigungen, Drohungen oder diskriminierendes Verhalten gegenüber dem Anbieter.

(5) Kündigungen bedürfen der Schrift- oder Textform.

§ 7Preisanpassung

(1) Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten kann der Anbieter die vereinbarten laufenden Vergütungen einmal pro Kalenderjahr nach billigem Ermessen anpassen, höchstens in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex Deutschland gegenüber dem Vorjahresmonat zzgl. 2 Prozentpunkten. Eine Senkung steht im Ermessen des Anbieters.

(2) Anpassungen werden in Textform mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gilt die Anpassung als angenommen. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode ordentlich zu kündigen.

(3) Erhöhungen von Drittkosten (z.B. Hosting-Provider-Preise, KI-API-Tarife, Lizenzkosten) kann der Anbieter unmittelbar an den Kunden weitergeben.

§ 8Abnahme

(1) Bei werkvertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Custom-Entwicklungs-Projekte mit definiertem Liefergegenstand) ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald der Anbieter die Leistung als abgeschlossen anzeigt. Die Abnahme hat innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung in Textform zu erfolgen.

(2) Fiktive Abnahme. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder Abnahme noch konkret begründete Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Der Anbieter weist auf diese Rechtsfolge in der Anzeige der Fertigstellung hin.

(3) Mängelrügen sind unter konkreter Benennung des Mangels (Stelle, Art, Auswirkung) zu erheben. Pauschale Beanstandungen ohne konkrete Mangel-Benennung („gefällt mir nicht", „passt nicht") stellen keine wirksame Mängelrüge dar.

(4) Eine Verweigerung der Abnahme ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Der Anbieter erhält in diesem Fall eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

(5) Konkludente Abnahme. Die produktive Inbetrieb- nahme einer Software durch den Kunden, die Veröffentlichung einer Webseite oder die anderweitige bestimmungsgemäße Nutzung gelten als konkludente Abnahme.

(6) Änderungen oder Beanstandungen nach Abnahme sind ausschließlich gegen zusätzliche Vergütung möglich.

§ 9Mängelrechte und Gewährleistung

(1) Mängelansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Der Anbieter ist berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder neu zu liefern.

(2) Schlägt die Nacherfüllung nach einem zweiten Versuch fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder zurücktreten. Bei nur unerheblicher Vertragswidrigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen.

(3) Soweit der Kunde durch eigene Veränderungen an einer Leistung (insbesondere am Quellcode, an der Konfiguration oder am Hosting- Setup) deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, entfällt die Gewährleistung.

(4) Verjährung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus werkvertraglichen Leistungen beträgt 1 Jahr ab Übergabe oder Abnahme. Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie arglistig verschwiegene Mängel.

§ 10Nutzungs- und Urheberrechte

(1) An sämtlichen vom Anbieter erstellten Leistungen (Konzepten, Quellcode, Designs, Texten, Grafiken, Animationen) verbleiben die Eigentums- und Nutzungsrechte beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich übertragen.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde, soweit nicht abweichend vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Quellcode-Übergabe. Bei Custom-Entwicklungs- Projekten erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung den kommentierten Quellcode samt Aufbau-/Deploy-Dokumentation. Der Kunde ist damit in der Lage, die Anwendung bei Bedarf von einem anderen Anbieter weiterbetreuen zu lassen — kein Vendor-Lock-in.

(4) Für Leistungen im Rahmen der SaaS-Plattform „LBW digital" erhält der Kunde ausschließlich ein Nutzungsrecht an der gehosteten Software für die Dauer des Vertrages; eine Quellcode-Überlassung erfolgt hier nicht.

(5) Soweit Leistungen Werke Dritter enthalten (Stockmaterial, Schriftarten, Open-Source-Bibliotheken), erstrecken sich die eingeräumten Nutzungsrechte ausschließlich im Umfang der jeweils zugrundeliegenden Lizenzen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, erbrachte Leistungen anonymisiert oder unter Nennung von Firma und Logo des Kunden als Referenz zu verwenden (Website, Pitch-Dokumente, Social Media). Der Kunde kann diese Einwilligung aus wichtigem Grund in Textform widerrufen.

§ 11Rechte Dritter, Freistellung

(1) Der Kunde versichert, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Logos, Texte, Bilder, Videos, Markennamen, Mitarbeiter-Aufnahmen, Daten) frei von Rechten Dritter sind und ihre vertragsgemäße Nutzung keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Antidiskriminierungsrechte verletzt.

(2) Umfassende Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte gegen den Anbieter erhoben werden, einschließlich Ansprüchen auf Entschädigung, Schadensersatz, Unterlassung und Erstattung angemessener Rechtsverteidigungskosten.

(3) Die Freistellungspflicht besteht zeitlich unbegrenzt und überdauert das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährung.

§ 12Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden für die jeweilige Leistung in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung. Bei Verträgen mit kürzerer Laufzeit gilt die für die gesamte Laufzeit gezahlte Vergütung als Höchstgrenze.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste oder Schäden aus der Nichterreichung wirtschaftlicher Ziele des Kunden.

(4) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Beschaffenheitsgarantie sowie für arglistig verschwiegene Mängel.

(5) Haftungsausschluss bei Plattform- und Drittanbieter- Risiken. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen, Reichweitenverluste, algorithmische Eingriffe, Tarifänderungen oder sonstige Eingriffe seitens Plattform-Betreibern (z.B. Meta, Google, OpenAI, Anthropic) sowie für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Subunternehmer oder Drittanbieter (Hosting, CDN, KI-Provider) entstehen, sofern er diese mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt hat.

(6) Die Freistellungsansprüche des Anbieters gemäß § 11 unterliegen nicht der Haftungsbegrenzung dieses § 12.

§ 13Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundenlisten, Pricing, Strategie-Dokumente und sonstige nicht-öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, ohne Verletzung der Vertraulichkeitspflicht öffentlich zugänglich werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offenzulegen sind.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und 3 Jahre darüber hinaus fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) zeitlich unbegrenzt.

(4) Bei jedem schuldhaften Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR je Einzelfall fällig, bei Dauerverstoß je angefangenen Monat, höchstens 50.000,00 EUR je Einzelvertrag und Kalenderjahr. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird angerechnet.

§ 14Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das TTDSG.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei SaaS- Hosting, Kontaktformularen, Bewerber-Daten), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die jeweils gültige Standard-AVV ist auf Anforderung erhältlich.

(3) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in der SaaS-Anwendung verarbeiteten Daten ist der Kunde. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart.

(4) Datenpannen oder deren Verdacht meldet der Anbieter dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform. Der Kunde erfüllt seinerseits die Mitteilungs- und Meldepflichten gemäß Art. 33, 34 DSGVO.

§ 15Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegende Umstände (Pandemien, Naturkatastrophen, Cyber-Angriffe, Streiks, behördliche Anordnungen, Energiemangellage, kriegerische Ereignisse, Sanktionen, schwerwiegende Plattform-Einschränkungen) verlängern Leistungsfristen entsprechend.

(2) Sollten solche Umstände die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich machen oder mehr als 3 Monate andauern, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 16Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 17Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar sind und das vertragliche Gleichgewicht nicht zu Lasten des Kunden wesentlich verschoben wird. Änderungen wesentlicher vertraglicher Hauptleistungspflichten sind hiervon ausgenommen und bedürfen einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.

(2) Änderungen werden in Textform mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird hingewiesen.

§ 18Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

(2) Gerichtsstand. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters in Perleberg. Der Anbieter behält sich vor, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

(3) Vor Anrufung der Gerichte werden die Parteien sich bemühen, die Streitigkeit gütlich beizulegen. Das Recht auf einstweiligen Rechtsschutz bleibt unberührt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftform-Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(5) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB sind ausschließlich zu Informationszwecken; im Streitfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Julian Schischunas · Einzelunternehmer · LBW digital · 19348 Perleberg · info@schischunas.de